Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (AGB) / 
Wiederrufsbelehrung für Verbraucher

Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Brandschutz Matthias Schmitt

Matthias Schmitt
Ergster Weg 17
58093 Hagen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Brandschutz Matthias Schmitt gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (B2B und B2C), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

  • Brandschutzberatung
  • Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter
  • Brandschutzhelferschulungen und sonstige Schulungen
  • Verkauf, Lieferung, Montage, Wartung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen, Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen sowie sonstigen brandschutzbezogenen Unterlagen

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Brandschutz Matthias Schmitt sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • schriftliche Angebotsannahme,
  • schriftliche Termin- oder Leistungsbestätigung,
  • oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung.

2.3 Für wiederkehrende Leistungen oder dauerhafte Betreuungen können gesonderte Verträge oder Wartungsverträge geschlossen werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung.

3.2 Leistungen werden grundsätzlich nach dem Stand der Technik, nach fachlicher Einschätzung und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Rahmenbedingungen erbracht.

3.3 Soweit keine ausdrücklich schriftlich garantierten Eigenschaften vereinbart wurden, stellen fachliche Einschätzungen, Empfehlungen oder Hinweise keine Garantie oder Zusicherung im Rechtssinne dar.

4. Brandschutzberatung / externer Brandschutzbeauftragter

4.1 Die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter erfolgt ausschließlich in beratender Funktion.

4.2 Eine Übernahme der gesetzlichen, organisatorischen oder betrieblichen Brandschutzverantwortung erfolgt ausdrücklich nicht.

4.3 Die Verantwortung für insbesondere folgende Bereiche verbleibt beim Auftraggeber bzw. Betreiber:

  • Umsetzung empfohlener Maßnahmen
  • Betreiberpflichten
  • Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Unterweisung und Einweisung von Beschäftigten
  • Wartung, Instandhaltung und Prüfung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen
  • Einhaltung interner organisatorischer Maßnahmen

4.4 Hinweise, Empfehlungen oder Bewertungen durch Brandschutz Matthias Schmitt ersetzen keine behördlichen Entscheidungen, keine bauordnungsrechtlichen Freigaben, keine Genehmigungen, keine Sachverständigenleistungen und keine Fachplanerleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

  • die betroffenen Bereiche zugänglich sind,
  • erforderliche Ansprechpartner verfügbar sind,
  • relevante Unterlagen vollständig vorliegen,
  • und die tatsächlichen Gegebenheiten dem beauftragten Leistungsumfang entsprechend offengelegt werden.

5.3 Verzögerungen, Mehrkosten oder Einschränkungen, die durch fehlende Mitwirkung oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Schulungen und Seminare

6.1 Brandschutz Matthias Schmitt bietet sowohl offene Schulungen mit Einzelteilnehmern als auch Inhouse-Schulungen bei Unternehmen an.

6.2 Mit der Anmeldung zu einer Schulung oder einem Seminar verpflichtet sich der Teilnehmer bzw. Auftraggeber zur Zahlung der jeweils vereinbarten Teilnahmegebühr.

6.3 Die Teilnahmegebühr ist auch dann geschuldet, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht erscheint, sofern keine rechtzeitige Stornierung erfolgt.

6.4 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zulässig.

6.5 Eine Umbuchung auf einen Folgetermin ist nach vorheriger Abstimmung möglich.

6.6 Bei Inhouse-Schulungen gelten ergänzend die jeweils im Angebot oder Auftrag vereinbarten Bedingungen.

7. Rücktritt / Stornierung bei Schulungen

7.1 Eine kostenfreie Stornierung von Schulungen ist bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

7.2 Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

7.3 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bleibt hiervon unberührt.

7.4 Brandschutz Matthias Schmitt ist berechtigt, Schulungen oder Seminare aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei:

  • Krankheit oder Ausfall des Trainers
  • höherer Gewalt
  • behördlichen Einschränkungen
  • extremen Witterungsbedingungen
  • sonstigen unvorhersehbaren Umständen

7.5 In diesem Fall erfolgt nach Wahl von Brandschutz Matthias Schmitt entweder:

  • ein Ersatztermin,
  • oder die Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.

7.6 Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Lieferung, Versand, Montage und Gefahrübergang

8.1 Die Lieferung von Waren, Geräten oder sonstigen Produkten erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse oder im Rahmen eines vereinbarten Montagetermins.

8.2 Soweit vereinbart, umfasst der Auftrag neben Lieferung auch Montage, Inbetriebnahme, Einweisung oder sonstige Nebenleistungen.

8.3 Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder den sonst mit dem Versand beauftragten Dritten auf den Kunden über.

8.4 Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

8.5 Verzögert sich die Lieferung, Montage oder Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den Kunden über.

9. Termine, Zugang und Ausfallkosten

9.1 Vereinbarte Vor-Ort-Termine setzen voraus, dass die zu prüfenden, zu wartenden, zu montierenden oder zu besichtigenden Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

9.2 Ist ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt durchführbar, insbesondere weil:

  • kein Zugang möglich ist,
  • kein Ansprechpartner vor Ort ist,
  • Anlagen oder Bereiche nicht zugänglich sind,
  • oder notwendige Voraussetzungen fehlen,

kann Brandschutz Matthias Schmitt den hierdurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere Anfahrtskosten, Ausfallkosten oder zusätzliche Arbeitszeiten, gesondert berechnen.

9.3 Prüfungen, Wartungen und sonstige Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die tatsächlich beauftragten, zugänglichen und vorhandenen Anlagen, Einrichtungen oder Bauteile.

10. Wartung, Prüfung und technische Leistungen

10.1 Wartungen, Prüfungen und technische Leistungen erfolgen ausschließlich im Umfang des jeweiligen Auftrags.

10.2 Soweit bei der Durchführung Mängel, Defekte, sicherheitsrelevante Abweichungen oder nicht beauftragte Zusatzleistungen festgestellt werden, können diese gesondert dokumentiert, empfohlen oder zusätzlich angeboten werden.

10.3 Eine Verpflichtung zur Durchführung nicht ausdrücklich beauftragter Zusatzleistungen besteht nicht.

11. Erstellung von Plänen, Brandschutzordnungen und Unterlagen

11.1 Die Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen, Brandschutzordnungen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Bestandsdaten, Grundrisse und sonstigen Angaben.

11.2 Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Ausgangsdaten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

11.3 Brandschutz Matthias Schmitt ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit oder baurechtliche Richtigkeit sämtlicher übergebener Bestandsunterlagen im Detail eigenständig zu verifizieren, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.

11.4 Werden nach Erstellung der Unterlagen bauliche, technische, organisatorische oder nutzungsbezogene Änderungen vorgenommen, kann eine Anpassung oder Neuerstellung der Unterlagen erforderlich werden.

11.5 Eine einmal erstellte Unterlage bleibt daher nicht automatisch dauerhaft aktuell.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

12.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die jeweils im Angebot, Vertrag oder Auftrag bestätigten Preise.

12.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12.4 Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden.

12.5 Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Leistungserbringung, sofern keine Vorauszahlung, Teilzahlung, Abschlagszahlung oder andere Zahlungsregelung vereinbart wurde.

12.6 Für regelmäßige Leistungen, insbesondere im Rahmen externer Brandschutzbeauftragten-Tätigkeiten oder Wartungsverträgen, kann die Abrechnung jährlich im Voraus, jährlich nach Leistungserbringung oder nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.

13. Abschlagszahlungen / Anzahlungen

13.1 Brandschutz Matthias Schmitt ist berechtigt, bei größeren Aufträgen, Projektleistungen, Materialbestellungen, Planungsleistungen oder Montageleistungen Abschlagszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.

13.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Projekte ab einem Auftragswert von 10.000,00 € netto folgende Zahlungsregelung:

  • 40 % Anzahlung spätestens 2 Wochen vor Montagebeginn für Planungskosten und Materialbeschaffung
  • weitere 40 % Teilzahlung nach 3 bis 5 Werktagen Montagezeit
  • Restzahlung nach Fertigstellung des Projekts

13.3 Abweichende projektbezogene Zahlungspläne können individuell schriftlich vereinbart werden.

14. Zahlungsverzug

14.1 Bei Zahlungsverzug ist Brandschutz Matthias Schmitt berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

14.2 Bei Zahlungsverzug ist Brandschutz Matthias Schmitt ferner berechtigt, weitere Leistungen oder Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

15. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung

15.1 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

15.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

15.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Brandschutz Matthias Schmitt bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

16. Eigentumsvorbehalt

16.1 Gelieferte Waren, Materialien und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Brandschutz Matthias Schmitt.

17. Gewährleistung / Mängel

17.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

17.2 Gegenüber Unternehmern sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen.

17.3 Verdeckte Mängel sind gegenüber Unternehmern unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

17.4 Soweit gesetzlich zulässig, bleibt das Recht zur Nacherfüllung vorrangig.

18. Haftung

18.1 Brandschutz Matthias Schmitt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

18.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18.4 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

18.5 Eine Haftung für Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfälle oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände vorliegen.

19. Einsatz von Subunternehmern

19.1 Brandschutz Matthias Schmitt ist berechtigt, geeignete Subunternehmer oder Fachfirmen zur Erfüllung einzelner Leistungen einzusetzen.

19.2 Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

20. Höhere Gewalt

20.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von keiner Vertragspartei zu vertretende Umstände, insbesondere Streik, Naturereignisse, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Krankheit, Verkehrsstörungen oder Materialengpässe, entbinden die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

20.2 Fristen und Termine verlängern sich entsprechend.

21. Elektronische Kommunikation

21.1 Erklärungen, Mitteilungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnungen und sonstige geschäftliche Kommunikation können – soweit gesetzlich zulässig – auch in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

21.2 Dokumente und Geschäftsunterlagen können elektronisch archiviert werden.

22. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

22.1 Verträge über regelmäßige oder wiederkehrende Leistungen, insbesondere über Tätigkeiten als externer Brandschutzbeauftragter oder Wartungsverträge, werden – sofern nicht anders vereinbart – für die Dauer von einem Jahr geschlossen.

22.2 Sie verlängern sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.

22.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

23. Datenschutz

23.1 Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen von Brandschutz Matthias Schmitt in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

23.2 Diese sind abrufbar unter:
www.bs-schmitt.de/datenschutz

24. Vertraulichkeit

24.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht offenkundigen Informationen, Unterlagen und betrieblichen Inhalte vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

24.2 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben hiervon unberührt.

25. Referenznutzung

25.1 Brandschutz Matthias Schmitt ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen oder abgeschlossene Projekte als Referenz zu benennen.

26. Urheber- und Nutzungsrechte

26.1 Die Urheberrechte an allen durch Brandschutz Matthias Schmitt erstellten Unterlagen, Plänen, Brandschutzordnungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben – soweit gesetzlich zulässig – beim Auftragnehmer.

26.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen betrieblichen Zweck.

26.3 Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von Brandschutz Matthias Schmitt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

26.4 Soweit Unterlagen ausdrücklich in einem bestimmten Format geschuldet sind, besteht ein Anspruch nur auf die vertraglich vereinbarte Ausgabeform.

27. Verbraucherstreitbeilegung

27.1 Brandschutz Matthias Schmitt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

28. Gerichtsstand und anwendbares Recht

28.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

28.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hagen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

28.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

29. Schlussbestimmungen

29.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

29.2 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: 26.03.2026

Wiederrufsbelehrung (für Verbraucher)

Widerrufsbelehrung

für Verbraucher

 

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Brandschutz Matthias Schmitt
Matthias Schmitt
Ergster Weg 17
58093 Hagen
Deutschland
E-Mail: info@bs-schmitt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht kann bei bestimmten Verträgen ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen, insbesondere bei:
- individuell angefertigten oder eindeutig auf Kundenwunsch zugeschnittenen Leistungen oder Unterlagen,
- bereits vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert,
- dringenden Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten, soweit gesetzlich zulässig.

Widerrufsformular (Muster)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

An:
Brandschutz Matthias Schmitt
Ergster Weg 17
58093 Hagen
E-Mail: info@bs-schmitt.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über:

 


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Bestellt am / erhalten am:

 


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Name des/der Verbraucher(s):

 


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Anschrift des/der Verbraucher(s):

 


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Datum:

 


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Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):

 


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(*) Unzutreffendes streichen

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