Unser Leistungspaket für externe Brandschutzbeauftragter

Checkliste Brandschutzbegehungen

Algemeines

  • Ansprechpartner für alle Belange des betrieblichen Brandschutzes.
  • Koordination aller Aktivitäten des Brandschutzes. 
  • Unterstützung beim Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation.
Brandschutz damit das nicht passiert!

Überwachung Brandschutz

  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Erfassung und Mitteilung festgestellter Mängel
  • Kontrolle der Prüffristen für sämtliche Brandschutzeinrichtungen
  • Gaslöschanlagenwärter
  • Sachkundiger für Brandmeldeanlagen
  • Dokumentation der Prüfungen in den entsprechenden Kontrollbüchern.
Feuerlöscher

Vorbeugender Brandschutz

  • Beratung zu Fragen des verbeugenden Brandschutzes
  • Brandschutzschulungen der Mitarbeiter 
  • Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern.
  • Erstellen, Aktualisieren und Prüfen von Brandschutzordnungen.
  • Prüfen des Brandschutzkonzeptes und Feuerwehrpläne auf Aktualität.
  • Vorschläge zur Optimierung des Brandschutzes.
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen nach Arbeitsstättenverordnung.
     

Berichtswesen

  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung
  • Protokolle der Regelmäßigen Brandschutzbegehungen
  • Bestandsanalyse

 

Symbolbild Aktenordner

Informationen zum Brandschutzbeauftragten

Im Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.

Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift    (z. B. für Sonderbauten) gefordert ist. 

Bei Versicherungen kann es bei Beschäftigung eines Brandschutzbeauftragten zu erheblichen Rabatten kommen.

 

Welche Vorteile hat ein externer Brandschutzbeauftragter?

Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes innerhalb Ihres Unternehmens werden zentral wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.
Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.

Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, vorgeschriebene Fortbildungen und den damit verbundenen Betriebsausfällen Ihrer Mitarbeiter. 

Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Abarbeitung von eventuellen Problemen vollkommen sachlich erfolgen kann.

Durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt.

Referenzen

Poly-Pack Verpackungs-GmbH & Co. KG - Iserlohn https://www.poly-pack.de/

Brandschutzbeauftragter für die Produktion und Verwaltung in Iserlohn

SO Immobilien GmbH & Co. KG - Iserlohn

Brandschutzbeauftragter für ein Gewerbeobjekt in Iserlohn

Kunststoffbau Langschede GmbH - Unna http://www.kunststoffbau.de/

Brandschutzbeauftragter für die Produktionund Verwaltung in Unna

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